Die Fakten
Dresdner Motocycle Club zu Pillnitz e.V. – DMC e.V. gemeinnütziger Sportverein
Betrieb einer öffentlichen BMX-Strecke in Dresden Pillnitz - Die Pillnitztrails
Zusammenarbeit mit dem:
Grünflächen Amt Dresden,
Ortsverein Pillnitz
Radsport Tietz Pillnitz
Realisierung & Design: Jens Fehrmann
Copyright
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Auch wir sind zur Anbieterkennzeichung nach
§ 6 TDG und § 10 MDStV verpflichtet. Diese Verpflichtung gehört derzeit sicher zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden. Die Pflicht zur Anbieter Kennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Im Prinzip also jede Internetpräsenz. Folgende Angaben müssen gemacht werden:
1. Name und Anschrift des Anbieters:
Kompletter Name bzw. die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz angeben. Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht. Bei juristischen Personen und Vereinigungen ist der Sitz anzugeben.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme lt. Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer, und Email-Adresse.
3. Angabe des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen, Personen Gesellschaften und sonstigen Personen-Zusammenschlüssen ist die Angabe des Vertretungsberechtigten erforderlich.
4. Angabe der Aufsichtsbehörde Bedarf die Tätigkeit des Anbieters der behördlichen Zulassung, so ist die zuständige Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten aufzuführen.
5. Register und Registernummer Ist der Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist das entsprechende Register zu benennen und die Registernummer anzugeben.
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Soweit vorhanden muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
7. Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen Ist der Anbieter ein Angehöriger eines Freien Berufes, bei dem die Berufsausübung geregelt oder die Berufsbezeichnung geschützt ist (z.B. Anwälte, Berater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte oder Architekten etc.), so sind zusätzlich die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, anzugeben. Schließlich müssen die berufsrechtlichen Regelung benannt und im Volltext oder durch entsprechende Links verfügbar gehalten werden.
8. Weitere Angaben Sofern aufgrund anderer Vorschriften weitere Informationspflichten bestehen, müssen auch diese erfüllt werden. Werden z.B. redaktionelle Beiträge veröffentlicht, so muss ein Verantwortlicher im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV benannt werden. Dabei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat. Alle o.g. Infos müssen nach dem Wortlaut des Gesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein - am Besten durch permanenten Link in der Navileiste.

